Allgemeines zur Scheidung
Das Schweizerische Scheidungsrecht ist seit dem 1. Januar 2000 verschuldensunabhängig. Demnach bleibt unberücksichtigt, wer zum Scheitern der Ehe in welchem Umfang beigetragen hat.
Es gibt zwei Arten von Scheidungsverfahren:
• Scheidung auf gemeinsames Begehren
• Strittiges Scheidungsverfahren